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   BGH, 23.01.2001 - XII ZR 300/99   

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https://dejure.org/2001,6288
BGH, 23.01.2001 - XII ZR 300/99 (https://dejure.org/2001,6288)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2001 - XII ZR 300/99 (https://dejure.org/2001,6288)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - XII ZR 300/99 (https://dejure.org/2001,6288)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtschuldner - Zahlung rückständigen Mietzinses - Betreiben der Zwangsvollstreckung - Illiquidität einer Rechtsanwaltskanzlei - Widerruf der Rechtsanwaltszulassung - Einstellen der Zwangsvollstreckung - Berufliche Betätigungsmöglichkeiten - Unersetzbare Nachteile

  • Judicialis

    ZPO § 712; ; ZPO § 719 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 712, 719 Abs. 2
    Vollstreckungsschutzantrag im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.1998 - X ZR 107/98

    "Fehlender Vollstreckungsschutzantrag III"; Einstweilige Anordnung der

    Auszug aus BGH, 23.01.2001 - XII ZR 300/99
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach dieser Vorschrift wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st.Rspr., vgl. BGH, Beschluß vom 16. September 1998 - X ZR 107/98 - NJW 1998, 3571 m.N.).
  • BGH, 19.08.1998 - XII ZB 43/97

    Lauf der Beschwerdefrist bei unterlassener Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus BGH, 23.01.2001 - XII ZR 300/99
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach dieser Vorschrift wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein letztes Hilfsmittel des Vollstreckungsschuldners angesehen, dem regelmäßig der Erfolg zu versagen ist, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (st.Rspr., vgl. BGH, Beschluß vom 16. September 1998 - X ZR 107/98 - NJW 1998, 3571 m.N.).
  • BGH, 03.01.2024 - IX ZR 86/23

    Darlegung und Glaubhaftmachung eines drohenden Nachteils des Zulassungswiderrufs

    Die Entziehung der Zulassung als Rechtsanwalt kann zwar ein nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne des § 719 Abs. 2 ZPO sein (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2001 - XII ZR 300/99, BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Satz 1 Nachteil 6).

    Offenbleiben kann zu Gunsten des Beklagten, ob die Rechtsanwaltskammer in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden vor dem Ausspruch des Widerrufs nicht bis zum Abschluss des Nichtzulassungsbeschwerde- beziehungsweise Revisionsverfahrens abwarten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2001, aaO) und ferner, ob es nicht Sache des Beklagten ist, seine gegenteilige Behauptung im Einzelnen zu begründen und glaubhaft zu machen.

    Es fehlt jedoch an der Darlegung und Glaubhaftmachung, dass der Beklagte den ihm - unterstellt - drohenden Nachteil des Zulassungswiderrufs nicht aus eigener Kraft abwenden könnte, indem er die Klagforderung - vorläufig - befriedigt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2001 - XII ZR 300/99, BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Satz 1 Nachteil 6).

    Zu verlangen ist, dass die Vermögensverhältnisse im Einzelnen offengelegt werden, insbesondere angegeben wird, welche Vermögenswerte vorhanden sind und ob für ein gegebenenfalls notwendiges Bankdarlehen Sicherheiten gestellt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2001, aaO).

  • BGH, 12.10.2018 - IV ZR 224/18

    Unzulässiger Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in ein

    Dass die Kläger durch die Vollstreckung vor dem rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits befriedigt werden können, gehört zu den regelmäßig gegebenen Vollstreckungsnachteilen, die nicht ausreichen, um einen Einstellungsantrag zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2001 - XII ZR 300/99, juris Rn. 7; vom 20. Juni 2000 - X ZR 88/00, NJW 2000, 3008 unter II 1 [juris Rn. 7] m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2002 - IV ZR 54/02

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Regelmäßig gegebene Vollstreckungsnachteile reichen nicht aus, um einen Einstellungsantrag zu begründen (BGH, Beschluß vom 23. Januar 2001 - XII ZR 300/99 -BGHR ZPO § 719 Abs. 2 Satz 1 Nachteil 6).
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